In besonderem Maße sind die Dörfer ein prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft, die von ihren Bewohnern gestaltet und bewirtschaftet werden. Mit der Durchführung privater Maßnahmen an den Gebäuden, sowie den Hof- und Freiflächen, trägt jeder zum Erscheinungsbild des Ortes bei.
Welche privaten Projekte werden gefördert?
- Die Veränderung an den alten Gebäuden (mitunter bis in die 1950er Jahre), die von außen sichtbar ist (Fassade, Dach, Fenster und Freiraum etc.), wenn sie den Gestaltungsregeln entsprechen. Eingeschlossen die erstmalige Wärmedämmung.
- Um-/Nachnutzung von orts- oder landschaftsprägenden Gebäuden zu Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeitnutzungen, für öffentliche, gemeinschaftliche oder soziale Zwecke, insbesondere zur Innenentwicklung. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes.
- Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Hofräumen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens (nur Landwirte).
- Ersatz nicht sanierungsfähiger orts- oder landschaftstypischer Bausubstanz durch Neubauten, die sich maßstäblich in das Umfeld einpassen.
- Abbruch von Bausubstanz aus siedlungsstrukturellen oder entwicklungsplanerischen Gründen.
Beratungsgespräch
Für eine Förderung ist es erforderlich die konkreten privaten Maßnahmen an ihren Gebäuden im Rahmen einer kostenlosen Beratung mit dem Büro mensch und region frühzeitig abzustimmen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt auf, indem sie uns Ihre Kontaktdaten und ihr Anliegen mitteilen.
Wir vereinbaren anschließend einen Termin mit Ihnen.
Flyer: Beratung und Förderung
Infoflyer – Fragen und Antworten Förderung
Ablauf einer Fördermaßnahme von der Beratung bis zur Durchführung
- Kostenlose fachkundige Beratung durch das Planungsbüro mensch und region einholen
- Kostenvoranschläge vom Fachhandwerker einholen, getrennt nach Gewerken wie Tischler- und Maurerarbeiten. Keine Pauschalangebote! Für große Maßnahmen, ab einer Fördersumme von 50.000 €, sind in der Regel drei Kostenvorschläge einzuholen.
- Es gibt nur einen Zeitpunkt pro Jahr, bis zu dem der Antrag eingereicht werden kann! Der vollständige Förderantrag muss bis zum 15. September des (Vor-)jahres mit Kostenvoranschlägen, Fotos und Maßnahmenbeschreibung über die Samtgemeinde beim Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Sulingen eingereicht sein, um im Folgejahr eine Maßnahme durchzuführen.
Hinweis: Um die Fristen sicher zu wahren, ist es besser, den Antrag schon Anfang September bei der Samtgemeinde Mittelweser einzureichen! - Bewilligung abwarten! Nicht vorher beginnen! Andernfalls gibt es keine Förderung!
- Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der Auflagen und Hinweise im Zuwendungsbescheid. Die Nichtbeachtung kann zum Verlust des Zuschusses führen!
- Auszahlung des bewilligten Zuschusses nach Abgabe des Verwendungsnachweises und abschließender Ortsbesichtigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung im sog. „Erstattungsverfahren“.
In welcher Höhe kann bei privaten Antragstellern oder Vereinen gefördert werden?
In der Regel 30 % der Investitionssumme.
Es bestehen je nach Projekt unterschiedliche Förderhöchstsummen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Bei gemeinnützigen Vereinen können Eigenleistungen anerkannt werden.
Es ist eine Mindestinvestition von 8.340 € pro Maßnahme erforderlich.
Wo bekomme ich Antragsformulare?
- Bei der Samtgemeinde Mittelweser
- Bei Ihrem Planungsbüro mensch und region
- Im Internet: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium (http://www.ml.niedersachsen.de/).
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